Hilfe zu Vertretung & Vorsorge
Unterstützung beim Einrichten und Verwalten einer Vollmacht oder einer gesetzlichen Vertretung sowie Hilfe im Todesfall.
Vertretung hinterlegen
- Um eine Betreuung hinterlegen zu lassen, wenden Sie sich bitte an Ihre nächstgelegene TARGOBANK Filiale. Unsere Mitarbeiter vor Ort helfen Ihnen gerne.
- Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder ein vergleichbares Legitimationspapier sowie die Bestallungsurkunde bzw. den Betreuerausweis mit.
- Alternativ können Sie uns die Bestallungsurkunde bzw. den Betreuerausweis auch per Post zusenden.
- Die Eintragung für das Online-Banking ist ausschließlich persönlich in einer Filiale möglich.
Online-Banking
- Wenn Sie einen Online-Banking-Zugriff für die Konten Ihres Kindes oder das Online-Banking für Ihr Kind beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre nächstgelegene TARGOBANK Filiale. Unsere Mitarbeiter vor Ort helfen Ihnen gerne.
- Auch wenn Sie das Online-Banking schon für Ihre eigenen Konten nutzen, ist eine persönliche Beantragung für das Online-Banking für die Konten Ihres Kindes notwendig, falls dies noch nicht erfolgt ist.
- Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder ein vergleichbares Legitimationspapier mit.
- Wenn Sie für sich als Betreuer Online-Banking beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre nächstgelegene TARGOBANK Filiale. Unsere Mitarbeiter vor Ort helfen Ihnen gerne.
- Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder ein vergleichbares Legitimationspapier und einen Nachweis vom Betreuungs-/Amtsgericht mit (Beschluss, Bestallungsurkunde oder Betreuerausweis).
- Wenn Sie das Online-Banking für eine verfügungsberechtigte Person beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre nächstgelegene TARGOBANK Filiale. Unsere Mitarbeiter vor Ort helfen Ihnen gerne.
- Bitte bringen Sie die Person, für die Sie das Online-Banking beantragen möchten, direkt mit. Die Beantragung kann nicht alleine über die verfügungsberechtigte Person laufen. Der Kontoinhaber muss persönlich in der Filiale erscheinen.
- Wichtig ist, dass beide Personen ihre Personalausweise oder vergleichbare Legitimationspapiere mitbringen.
- In einem Nachlassfall (bei einem Einzelkonto) kann das Online-Banking nicht mehr verwendet werden. Eine Betreuung erlischt im Nachlassfall. Somit wird der Zugriff zum Online-Banking gesperrt.
- Im Todesfall besteht für Verfügungsberechtigte lediglich ein Lesezugriff. Eine nachträgliche Freischaltung ist nicht möglich.
- Bei Fragen zum Thema Nachlass wenden Sie sich bitte an Ihre nächstgelegene TARGOBANK Filiale oder rufen Sie uns unter 0211 - 5615 6024 (Mo., Di. und Do. von 09:00 - 18:00 Uhr, Mi. und Fr. von 09:00 - 17:00 Uhr) an.
Allgemeine Infos
- Bei der Eröffnung eines Kontos für eine minderjährige Person werden automatisch die Erziehungsberechtigten als gesetzliche Vertreter eingetragen.
- Folgende Optionen bestehen bei der Eintragung:
- Gemeinschaftsvertretung: Verfügungen können nur gemeinsam vorgenommen werden.
- Einzelvertretung: Jeder gesetzliche Vertreter kann allein verfügen und entscheiden.
- Möchten Sie eine Gemeinschaftsvertretung in eine Einzelvertretung ändern, wenden Sie sich bitte an eine unserer TARGOBANK Filialen.
- Für diese Änderung ist die persönliche Anwesenheit beider gesetzlichen Vertreter erforderlich.
- Bitte bringen Sie Ihre Personalausweise oder vergleichbare Legitimationspapiere mit.
- Als gesetzlicher Vertreter können Sie im Namen des Minderjährigen handeln, z. B.:
- Aufträge erteilen,
- festlegen, welche Konten der Minderjährige im Online-Banking einsehen darf,
- einen eigenen Online-Banking-Zugang erhalten, um die Konten des Minderjährigen zu verwalten. Das erfolgt über einen separaten Zugang – die Konten werden nicht in Ihrem eigenen Online-Banking geführt.
- Die gesetzliche Vertretung erlischt automatisch mit Vollendung des 18. Lebensjahres des Kontoinhabers.
Mit einer Verfügungsberechtigung können Sie über ein Konto verfügen. Das bedeutet:
- Sie können Überweisungen tätigen, Kartenzahlungen ausführen und Umsätze einsehen.
- Sie können einen eigenen Online-Banking-Zugang erhalten und die Konten verwalten. Im Online-Banking haben Sie jedoch keinen Zugriff auf das Online-Postfach und können keine Kontoauszüge darüber einsehen.
- Personenbezogene Änderungen sind nur für den Verfügungsberechtigten selbst möglich. Änderungen für den Kontoinhaber sind nicht zulässig.
- Karten für den Verfügungsberechtigten können nur vom Kontoinhaber bestellt werden.
- Für Kredite und Kreditkarten ist eine Verfügungsberechtigung nicht möglich.
- Ein Verfügungsberechtigter kann Aufträge nur für sich selbst erteilen.
Vorsorge
- Die Eintragung muss vor Eintritt des Todesfalls erfolgt sein. Hierzu müssen der Kontoinhaber und die begünstigte Person persönlich in eine unserer Filialen kommen.
- Im Todesfall kann nach Vorlage der Sterbeurkunde sofort auf die Konten zugegriffen werden.
- Die Konten können wahlweise übernommen oder aufgelöst werden.
- Festgeldkonten können vorzeitig aufgelöst oder überschrieben werden.
- Ausnahme: Extra-Festgeld – dieses muss mindestens 2 Jahre laufen, bevor eine vorzeitige Auflösung möglich ist.
- Eine Verfügungsberechtigung über den Tod hinaus gilt ab dem Zeitpunkt der Eintragung.
- Die Eintragung erfolgt in einer unserer Filialen. Bringen Sie hierzu bitte die Person mit, der Sie diese Berechtigung erteilen möchten.
- Im Nachlassfall können Erben die Verfügungsberechtigung widerrufen.
- Mit einer Verfügungsberechtigung über den Tod hinaus ist eine Umschreibung der Konten im Nachlassfall nicht möglich.
- Festgeld kann im Nachlassfall durch einen Verfügungsberechtigten über den Tod hinaus nicht vorzeitig aufgelöst werden; es läuft wie vertraglich vereinbart weiter.
- Im Nachlassfall sind externe Zugriffe nicht mehr möglich (Online-Banking, Karten, SB-Terminals). Verfügungen sind persönlich in unseren Filialen oder per Post mit einer bestätigten Unterschrift durch eine Behörde, einen Notar oder ein Kreditinstitut möglich.
Nachlass
- Wir möchten Sie in der schwierigen Zeit unterstützen.
- Zunächst benötigen wir die Sterbeurkunde im Original oder als Kopie.
- Alles Weitere wird dann nach Rücksprache mit der Fachabteilung geklärt.
- Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: 0211 – 561 560 25 (Mi. und Fr. von 09:00 - 17:00 Uhr, und Mo., Di. und Do. von 09:00 - 18:00 Uhr).
- Sterbeurkunde
- ggf. externe Vollmachten oder Erbnachweise (Erbschein / eröffnetes Testament)
- Überweisungen können schriftlich (mit bestätigter Unterschrift, z.B. durch eine Behörde, einen Notar oder ein Kreditinstitut) oder in der Filiale beauftragt werden.
- Dokumente können schriftlich oder in einer unserer Filialen angefordert werden.
- Konto- und Kreditkarten werden gesperrt und bleiben gesperrt.
- In einigen Fällen können Verfügungsberechtigte sich noch im Online-Banking anmelden. DieserZugriff ist jedoch auf Lesezugriff beschränkt.
- Eine nachträgliche Freischaltung ist nicht möglich.
- Das Online-Banking kann im Nachlassfall nicht wieder vollständig freigeschaltet werden.
- Bei einer Erbengemeinschaft können Verfügungen nur gemeinsam vorgenommen werden.
- Es ist möglich, einen alleinigen Bevollmächtigten zu benennen, der allein verfügen darf. Diese Eintragung ist nur nach gemeinsamer persönlicher Absprache aller Beteiligten in einer unserer Filialen möglich.