Mehr Sicherheit im Ernstfall Kreditkartenschutz
Mit dem Kreditkartenschutz unserer Versicherungspartner ACM Versicherung AG und ACM Lebensversicherung AG sichern Sie Ihren Kreditkartensaldo bei Arbeitslosigkeit bzw. einem Krankenhausaufenthalt sowie bei Arbeitsunfähigkeit bzw. schwerer Erkrankung und im Todesfall ab und schützen Ihre Finanzen – auch im Ernstfall.
Vorteile des Kreditkartenschutzes
Minimiertes Risiko
Sorgen Sie für finanziellen Schutz: Die Versicherung unterstützt Sie bei Zahlungen Ihres Schuldsaldos, wenn Sie einmal nicht in der Lage dazu sind.
Rundum-Schutz
Mehr finanzielle Sicherheit in vielen Ernstfällen: Ob bei Arbeitslosigkeit, -unfähigkeit, Krankenhausaufenthalt, Erkrankung oder im Todesfall.
Leistungen des Kreditkartenschutzes
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Todesfall
Im Todesfall übernimmt die Versicherung den Ausgleich des Schuldsaldos auf Ihrem Kreditkartenkonto am Tag vor Eintritt des Todes, max. 12.500 €
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Arbeitsunfähigkeit
Die Versicherung zahlt monatlich 10 % Ihres Schuldsaldos ab dem 43. Tag der ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit für maximal 12 Monate.
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Arbeitslosigkeit
Die Versicherung zahlt monatlich 10 % Ihres Schuldsaldos nach einer Wartezeit von 6 Monaten nach Versicherungsbeginn für maximal 12 Monate.
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Schwere Erkrankung
Bei einer versicherten schweren Erkrankung zahlt die Versicherung den Schuldsaldo Ihres Kreditkartenkontos am Tag vor Stellung der Erstdiagnose bis zu 12.500 €.
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Vollstationärer Krankenhausaufenthalt
Bei einem Aufenthalt von mindestens 7 Tagen zahlt die Versicherung ein festes Tagegeld von bis zu 20 € pro Tag maximal für die Dauer von 365 Tagen.
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- Für die Zahlung gilt Ihr Schuldsaldo am Tag vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit/-losigkeit.
- Die monatlichen Zahlungen entsprechen 10 % der Monatsrate, bis maximal 1.500 € des Schuldsaldos am Tag vor Eintritt der vollständigen Arbeitsunfähigkeit/ -losigkeit.
- Die maximale Gesamtleistung beträgt 12.500 € pro Versicherungsfall.
Im Fall einer schweren Erkrankung oder eines vollstationären Krankenhaufenthalts sind nur Versicherungsnehmer versichert, die nicht gegen Arbeitsunfähigkeit bzw. Arbeitslosigkeit versicherbar sind.