Wohneigentumsprogramm (124)
- Zielgruppe: Käufer, Bauherren
- Max. Darlehensbetrag: 100.000 Euro
- Besonderheit: Zinsgünstig, flexibel kombinierbar
Sie planen, ein Haus zu bauen, eine Wohnung zu kaufen oder in eine Anlageimmobilie zu investieren? Dann lohnt es sich, einen genauen Blick auf die staatlichen Fördermöglichkeiten zu werfen – denn viele Käufer und Bauherren lassen bares Geld liegen, weil sie nicht wissen, welche Zuschüsse und Darlehen ihnen zustehen. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche Programme es gibt, wie Sie diese gezielt kombinieren und so Ihre Immobilienfinanzierung von Anfang an solide aufstellen.
Eine Immobilie zu kaufen oder zu bauen gehört zu den größten finanziellen Entscheidungen im Leben. Genau hier setzen staatliche Förderprogramme an: Sie senken die monatliche Belastung und verbessern die Gesamtkonditionen Ihrer Finanzierung spürbar.
Besonders für Erstkäufer und Familien mit mittlerem Einkommen sind Fördermittel oft der entscheidende Hebel, der ein Vorhaben überhaupt erst realisierbar macht. Aber auch Kapitalanleger und Vermieter profitieren von zinsgünstigen Darlehen für energieeffizientes Bauen oder Sanieren – und das nicht nur einmalig, sondern über die gesamte Laufzeit der Investition hinweg.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, ist die zentrale Förderinstitution des Bundes und bietet eine breite Palette an zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen für private Bauherren, Käufer und Vermieter. Die Programme richten sich nach dem Verwendungszweck und dem energetischen Standard der Immobilie – je effizienter gebaut oder saniert wird, desto attraktiver fallen die Konditionen aus.
Zu den bekanntesten KfW-Programmen zählen das KfW-Wohneigentumsprogramm (Programm 124) sowie die Programme für klimafreundliches Bauen und Sanieren. Das Wohneigentumsprogramm ermöglicht derzeit Darlehen von bis zu 100.000 Euro zu vergünstigten Zinssätzen, die unabhängig vom energetischen Standard beantragt werden können. Für energieeffiziente Neubauten oder Sanierungen nach dem Standard „Klimafreundliches Wohngebäude” stehen darüber hinaus Förderpakete mit Tilgungszuschüssen zur Verfügung, die den Rückzahlungsbetrag direkt reduzieren.
Wohn-Riester – offiziell als „Eigenheimrente” bekannt – erlaubt es, staatliche Riester-Zulagen und Steuervorteile direkt für die Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie einzusetzen. Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, kann das angesparte Kapital ganz oder teilweise entnehmen, um Eigenkapital aufzubauen oder die Restschuld eines Baudarlehens zu tilgen. Das macht Wohn-Riester besonders attraktiv für Familien, da die staatlichen Zulagen pro Kind die Förderung deutlich erhöhen.
Die jährliche Grundzulage beträgt derzeit 175 Euro pro Person, dazu kommen 300 Euro je kindergeldberechtigtes Kind (bei Kindern, die ab 2008 geboren wurden). Wer mindestens vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlt, erhält die volle Zulage. Über den Sonderausgabenabzug können zusätzlich bis zu 2.100 Euro im Jahr steuerlich geltend gemacht werden – sofern der steuerliche Vorteil die Zulage übersteigt.
Neben den bundesweiten KfW-Programmen und Wohn-Riester gibt es in jedem Bundesland eigene Förderbanken, die zusätzliche zinsgünstige Darlehen, Zuschüsse oder Bürgschaften anbieten. Die Programme unterscheiden sich erheblich in Umfang, Einkommensgrenzen und Förderschwerpunkten – deshalb lohnt sich ein gezielter Blick auf die Programme Ihres Bundeslandes.
Beispielsweise fördert die NRW.BANK in Nordrhein-Westfalen den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum durch besonders günstige Darlehen, während die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) Familien mit Kindern durch Zusatzdarlehen unterstützt. Einige Kommunen bieten darüber hinaus verbilligte Grundstücke oder Baukindergeld-ähnliche Zuschüsse aus eigenen Mitteln an. Diese Angebote sind oft wenig bekannt und daher selten in der Finanzierung eingeplant.
| Bundesland (Beispiel) | Förderbank | Förderschwerpunkt |
|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | NRW.BANK | Wohneigentum, Mietwohnungsbau, Energieeffizienz |
| Bayern | BayernLabo | Familienförderung, Selbstnutzung |
| Baden-Württemberg | L-Bank | Neubau, Modernisierung, Barrierefreiheit |
| Hessen | WIBank | Mietwohnungsbau, Erstkäufer |
| Berlin | IBB | Klimaschutz, sozialer Wohnungsbau |
Wer eine Immobilie nicht selbst bewohnt, sondern vermietet, hat keinen Zugang zu Wohn-Riester – kann aber auf anderem Wege vom Steuerrecht profitieren. Vermieter können die Finanzierungskosten, also insbesondere die Darlehenszinsen, vollständig als Werbungskosten von den Mieteinnahmen abziehen. Das reduziert das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast – ein entscheidender Hebel bei der Cashflow-Optimierung einer Anlageimmobilie.
Darüber hinaus lässt sich die Abschreibung für Abnutzung (AfA) steuerlich nutzen: Bei Bestandsimmobilien beträgt sie zwei Prozent des Gebäudewerts jährlich über 50 Jahre hinweg, bei Neubauten, die nach dem 31. Dezember 2022 fertiggestellt wurden, sogar drei Prozent. Bei denkmalgeschützten Immobilien sind in den ersten Jahren sogar erhöhte Abschreibungssätze als Werbungskosten steuerlich nutzbar, was sie für Kapitalanleger in hohen Einkommensteuerklassen besonders interessant macht.
Zusätzlich können Instandhaltungskosten, Hausverwaltung, Versicherungen und sogar Fahrten zur Immobilie steuermindernd angesetzt werden. Wer mehrere Immobilien hält, sollte die Finanzierungsstruktur und Abschreibungen aufeinander abstimmen – am besten gemeinsam mit einem Steuerberater und einem erfahrenen Finanzierungsexperten, der die Wechselwirkungen kennt.
Die größte Hebelwirkung entfaltet staatliche Förderung, wenn Sie mehrere Programme miteinander verbinden. Das ist in vielen Fällen ausdrücklich erlaubt und sogar erwünscht – solange die Gesamtfinanzierung schlüssig ist und die jeweiligen Förderbedingungen eingehalten werden. Ein typisches Finanzierungsmodell für selbst nutzende Käufer könnte so aussehen: Hauptfinanzierung bei der Bank, kombiniert mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm als zinsgünstiges Erstrangdarlehen, ergänzt durch ein KfW-Programm für klimafreundliches Bauen und flankiert durch Landesförderung und einen Wohn-Riester-Vertrag.
Für Vermieter und Kapitalanleger bietet sich hingegen eine andere Kombination an: ein KfW-Darlehen für Effizienzgebäude als Ergänzung zur Hauptfinanzierung, dazu eine flexible Zinsbindung, die Cashflow und Steuerbelastung über die Laufzeit optimiert. Wichtig ist dabei, die einzelnen Bausteine frühzeitig aufeinander abzustimmen – denn manche Programme schließen sich bei bestimmten Konstellationen gegenseitig aus oder haben strikte Antragszeitpunkte.
Unsere TARGOBANK Baufinanzierungs-Experten analysieren gemeinsam mit Ihnen und unserem Finanzierungspartner der Oldenburgischen Landesbank, welche Förderprogramme der KfW Ihr Vorhaben ergänzen können – und wie Sie diese optimal in Ihre Gesamtfinanzierung einbinden.
Um den Effekt von Fördermaßnahmen greifbar zu machen, zeigt das folgende Beispiel eine typische Finanzierungskonstellation für eine vierköpfige Familie, die ein energieeffizientes Einfamilienhaus für 450.000 Euro kauft – inklusive Nebenkosten beträgt der Gesamtbedarf rund 490.000 Euro. Die Familie verfügt über 80.000 Euro Eigenkapital und kombiniert verschiedene Förderbausteine.
| Finanzierungsbaustein | Betrag | Zinssatz (p. a.) | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Eigenkapital | 80.000 Euro | – | – |
| KfW Klimafreundlicher Neubau (297) | 150.000 Euro | 2,50 % | Tilgungszuschuss 5 % = 7.500 Euro |
| KfW Wohneigentumsprogramm (124) | 100.000 Euro | 3,20 % | Flexibel tilgbar |
| Bankdarlehen (Hauptfinanzierung) | 160.000 Euro | 3,80 % | 15 Jahre Zinsbindung |
| Wohn-Riester-Entnahme | 15.000 Euro | – | Zur Sondertilgung eingesetzt |
Repräsentatives Beispiel für Oldenburgische Landesbank AG bei Vermittlung durch TARGOBANK AG, Kasernenstr. 10, 40213 Düsseldorf, Bonität vorausgesetzt 3,92 % gebundener Sollzins / 4,02 % effektiver Jahreszins / 10 Jahre Sollzinsbindung. Nettodarlehensbetrag: 300.000 € zu zahlender Gesamtbetrag: 492.840 € (333 Raten, Laufzeit 27 Jahre 9 Monate). Höhe der Rate: 1.480 € erstrangige Besicherung des Darlehens durch Grundschuld erforderlich.
Hinweis: Es handelt sich hier um eine exemplarische und fiktive Beispielrechnung mit angenommenen Werten und Zinsdaten. Preise und Zinssätze können je nach Marktsituation variieren.
Im Vergleich zu einer vollständigen Finanzierung über ein einziges Bankdarlehen spart die Familie in diesem Beispiel durch die Kombination aus günstigerem KfW-Zinssatz und dem Tilgungszuschuss über die Laufzeit mehrere Tausend Euro an Zinsaufwand – Geld, das stattdessen in die Instandhaltung oder die Altersvorsorge fließen kann. Genau das ist der Kern einer soliden, gut durchdachten Immobilienfinanzierung.
Ja, in den meisten Fällen lassen sich KfW-Programme und Landesförderungen miteinander kombinieren, solange die Gesamtfinanzierung den jeweiligen Förderbedingungen entspricht und die maximalen Darlehensbeträge nicht überschritten werden. Lassen Sie sich vorab beraten, um Überschneidungen oder Ausschlusskriterien zu vermeiden.
Den KfW-Antrag müssen Sie vor Beginn des Vorhabens stellen – also vor Baubeginn oder Abschluss des Kaufvertrags. Eine nachträgliche Antragstellung ist grundsätzlich nicht möglich und führt zur Ablehnung. Sprechen Sie deshalb frühzeitig mit Ihrem Finanzierungsberater.
Nein, Wohn-Riester ist ausschließlich für selbst genutzte Immobilien vorgesehen. Vermieter und Kapitalanleger können das Riester-Kapital nicht für vermietete Objekte einsetzen. Für Anlageimmobilien gibt es jedoch steuerliche Alternativen, die in vielen Fällen sogar attraktiver sind.
Der Tilgungszuschuss variiert je nach erreichtem Effizienzstandard und kann zwischen fünf und 45 Prozent des Darlehensbetrags betragen. Je energieeffizienter das Gebäude geplant oder saniert wird, desto höher fällt der nicht rückzahlbare Anteil aus – ein starker Anreiz, von Anfang an in Qualität zu investieren.
Ja, Vermieter können die Darlehenszinsen vollständig als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzen. Das gilt für das gesamte Darlehen, das zur Finanzierung der vermieteten Immobilie aufgenommen wurde. Bei gemischt genutzten Immobilien wird der abzugsfähige Anteil entsprechend der Nutzungsfläche aufgeteilt.
Eine erste Übersicht bietet die offizielle Website Ihrer Landesförderbank sowie das Fördermittel-Portal der KfW.
Vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses Gespräch mit unseren TARGOBANK Baufinanzierungs-Experten. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Förderungen der KFW für Ihr Vorhaben infrage kommen – und wie wir diese optimal in Ihre Finanzierung einbinden.
Staatliche Förderungen sind kein Bonus, um den man sich kümmert, wenn alles andere steht – sie gehören von Anfang an in die Finanzierungsplanung. Wer KfW-Darlehen, Wohn-Riester, Landesförderungen und steuerliche Vorteile gezielt kombiniert, schafft sich erhebliche finanzielle Spielräume, senkt die laufenden Kosten und stellt sein Vorhaben von Grund auf solide auf. Dabei kommt es auf die richtige Reihenfolge, das passende Timing und ein gutes Verständnis der jeweiligen Bedingungen an.
Unsere TARGOBANK Baufinanzierungs-Experten begleiten Sie persönlich durch diesen Prozess – vom ersten Überblick bis zur fertigen Finanzierungsstruktur. Mit attraktiven Konditionen, klaren Prozessen und einer schnellen, unbürokratischen Bearbeitung sorgen wir dafür, dass Ihre Investition von Anfang an auf einem stabilen Fundament steht.
KI bearbeitet