Die Nutzung von FactorLink erfordert ein gültiges Zertifikat. Wenden Sie sich bei Bedarf bitte an Ihre Kundenbetreuung.

Im Rahmen der 2-Faktor-Authentifizierung erhalten Sie eine SMS oder werden telefonisch kontaktiert um Ihre Identität zu bestätigen.

Hinweis:
Sofern Sie noch nicht auf das Verfahren mit 2-Faktor-Authentifizierung umgestellt wurden, verwenden Sie bitte weiterhin den Login mit Zertifikat.

Login

Bitte treffen Sie eine Auswahl, um in Ihren persönlichen Kundenbereich zu gelangen:

Factoring
(FactorLink Login mit Zertifikat)
Factoring
(FactorLink mit 2-Faktor-Authentifizierung)
Absatzfinanzierung
(Minerva)
Telefon: 0211 5350 0

Neukunden werben – Jetzt attraktive Prämie sichern!

Kunden werben Kunden

Empfehlen Sie uns weiter und sichern Sie sich eine attraktive Prämie

Sie sind Factoring-Kunde der TARGOBANK Firmenkunden und mit unserem Service zufrieden? Dann empfehlen Sie uns doch weiter und sichern sich attraktive Prämien. Sollte aus der Empfehlung ein Neukunde für unser Haus werden, lohnt es sich besonders für Sie! Jeden vermittelten Neukunden honorieren wir mit 1.000€ – wahlweise für Ihr nächstes Firmenfest oder als Spende in gleicher Höhe an eine wohltätige Organisation Ihrer Wahl. Es gelten die nachfolgenden Bedingungen.

Im Rahmen der Aktion „Kunden werben Kunden“ sind ausschließlich Empfehlungen, die nicht aus dem Konzernumfeld im Sinne der §§ 15ff. AktG des empfehlenden Unternehmens stammen, prämienberechtigt. Empfehlungsberechtigt sind dabei nur Unternehmen die in einer laufenden Factoringzusammenarbeit mit der TARGOBANK oder der TARGO Factoring GmbH („TARGO“) stehen.

Eine Empfehlung gilt als erfolgreich, wenn der Geworbene einen Factoringvertrag mit der TARGO abgeschlossen hat, die Erstauszahlung an diesen erfolgt ist und der Geworbene der Offenlegung über den Vertragsabschluss mit der TARGO an den Werbenden zugestimmt hat.

Die Aktion „Kunden werben Kunden“ läuft unbefristet, kann jedoch jederzeit von der TARGO ohne Frist oder Angabe von Gründen beendet werden. Mit dem Ablauf der Aktion können keine weiteren Rechtsansprüche aus der Aktion gegen die TARGO geltend gemacht werden. Bis zur Beendigung durchgeführte Empfehlungen behalten Gültigkeit.

Es gelten die Datenschutzbestimmungen der TARGO. Diese finden Sie hier.

Die im Falle der erfolgreichen Empfehlung eines Neukunden fällige Prämie wird dem werbenden Unternehmen ausgezahlt und dient zur Finanzierung einer Firmen-/Abteilungsfeier. Auszahlungen an Personen bzw. auf private Konten sind ausgeschlossen, sofern diese Person nicht als einzelkaufmännisch geführtes Unternehmen handelt. TARGO behält sich vor, die Zahlung der Prämie bei Missbrauch des Empfehlungsprogramms einzubehalten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Entscheidet sich das werbende Unternehmen alternativ für die Auszahlung einer Spende, ist das werbende Unternehmen berechtigt, eine wohltätige Organisation seiner Wahl zu bestimmen. TARGO behält sich vor, diese Organisation gemäß interner Richtlinien zu prüfen und ggf. die Spendenauszahlung ohne Angaben von Gründen abzulehnen. TARGO ist in diesem Fall bemüht, gemeinsam mit dem werbenden Unternehmen eine wohltätige Organisation zu bestimmen, an die die Spende ausgezahlt werden kann.

Die Spende kann nicht auf mehrere Organisationen aufgeteilt werden. Die Auszahlung durch TARGO erfolgt ausschließlich per Überweisung. Eine Auszahlung in Form von Raten ist nicht möglich.